AGB`s - (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB`s - (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) SalesDrive GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien

(Nachfolgend: „SalesDrive GmbH“)

 

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SalesDrive GmbH und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die ein Vertriebsprojekt beauftragen und in dessen Rahmen durch SalesDrive GmbH ausgewählte Sales Agents eingesetzt werden.

(2) Die SalesDrive GmbH verpflichtet sich zur Vermittlung, Koordination und Qualitätssicherung der eingesetzten Sales Agents. Diese führen im Namen des Auftraggebers vertriebliche Maßnahmen durch.

(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, sie werden von der SalesDrive GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 LEISTUNGEN DER SALESDRIVE GMBH / EINSATZ VON SALES AGENTS

(1) Die SalesDrive GmbH entwickelt für den Auftraggeber individuelle Vertriebskampagnen und setzt für deren Umsetzung qualifizierte Sales Agents ein.

(2) Der Auftraggeber erhält Zugang zu einem persönlichen Ansprechpartner, Reporting-Systemen sowie regelmäßige Updates über den Fortschritt der Kampagne.

(3) Die Sales Agents arbeiten im Namen und Auftrag des Auftraggebers. Die operative Durchführung erfolgt auf Basis der zuvor abgestimmten Maßnahmen.

(4) Die SalesDrive GmbH übernimmt das Projektmanagement, die Einsatzplanung, Kommunikation mit den Sales Agents und die Qualitätssicherung.

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 VERGÜTUNG UND ABRECHNUNG

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Pay-per-Action-Prinzips (PPA). Jede durchgeführte Aktion wie z. B. eine LinkedIn-Nachricht, ein Anruf oder eine E-Mail wird vergütet.

(2) Die konkrete Anzahl der geplanten Aktionen und die dafür vorgesehene Budgethöhe werden vor Projektbeginn definiert. Beispiel: 500 Kontakte für 2.000 € Monatsbudget.

(3) Zusätzlich zur im Projektbudget enthaltenen Vergütung der Sales Agents fällt eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 7,5 % an.

(4) Der Auftraggeber zahlt das Monatsbudget jeweils im Voraus. Die SalesDrive GmbH verwaltet das Budget und wickelt die Auszahlung an die Sales Agents entsprechend der geleisteten Aktionen ab.

(5) Bei der Auszahlung an die Sales Agents wird ebenfalls eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 7,5 % vom Auszahlungsbetrag einbehalten.

(6) Bei Unklarheiten oder Einwänden hinsichtlich einzelner Aktionen behält sich die SalesDrive GmbH das Recht vor, diese zu prüfen und gegebenenfalls vorübergehend zurückzuhalten.

§ 4 PFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Projektumsetzung durch Bereitstellung aller relevanten Informationen, Ansprechpartner und ggf. interner Richtlinien.

(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass die Sales Agents in seinem Namen agieren und daher ein reibungsloser Informationsfluss sowie Feedback unabdingbar sind.

(3) Der Auftraggeber hat Zugang zu einem Echtzeit-Dashboard (sofern vereinbart), in dem Aktionen dokumentiert und nachverfolgt werden können.

§ 5 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

(1) Die SalesDrive GmbH haftet nicht für den konkreten wirtschaftlichen Erfolg der Vertriebsmaßnahmen. Ziel ist die Bereitstellung qualifizierter Vertriebskontakte durch Sales Agents.

(2) Bei grob fahrlässigem Verhalten eines Sales Agents wird SalesDrive GmbH sich um eine angemessene Ersatzleistung oder Projektanpassung bemühen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle durch Sales Agents kontaktierten Zielpersonen rechtlich zulässig angesprochen werden dürfen.

§ 6 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

(2) Die SalesDrive GmbH verpflichtet sich zur datenschutzkonformen Verarbeitung sämtlicher im Rahmen des Projekts erhobenen und übermittelten Daten.

(3) Zwischen dem Sales Agent und dem Auftraggeber werden zusätzlich projektbezogene Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen.

§ 7 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Die Zusammenarbeit wird projektbezogen abgeschlossen. Es gilt die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Kündigungen vor Ablauf der Mindestlaufzeit sind nur aus wichtigem Grund möglich.

(3) Erfolgt keine Kündigung, kann das Projekt im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.


§ 8 Übernahme und Abwerbung von Sales Agents

(1) Eine direkte oder indirekte Übernahme, Anstellung oder sonstige Beschäftigung eines von der SalesDrive GmbH eingesetzten Sales Agents durch den Auftraggeber oder verbundene Unternehmen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der SalesDrive GmbH zulässig.

(2) Im Falle einer genehmigten Übernahme ist eine individuelle Ablösesumme zu vereinbaren, deren Höhe sich nach Qualifikation, bisheriger Projektdauer und Marktwert des Sales Agents richtet.

(3) Erfolgt eine Übernahme ohne vorherige schriftliche Zustimmung, gilt dies als Verstoß gegen diese Vereinbarung. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € an die SalesDrive GmbH. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt österreichisches Recht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

AGB Stand: 26.03.2025