AGB - (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB - (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB der SalesDrive GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien (NACHFOLGEND AUCH: SalesDrive GmbH)

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der SalesDrive GmbH gegenüber Geschäftskunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Rahmen beauftragter Vertriebs- und Marketingkampagnen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmtwurde.

§ 2 Vertragsgegenstand
SalesDrive erbringt vertriebsunterstützende Leistungen zur Leadgenerierung und Terminvereinbarung. Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. SalesDrive ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen selbstständige Vertriebspartner (Sales Agents) oder Subunternehmer einzusetzen. Diese werden durch SalesDrive geschult, geprüft und im Rahmen der Projektziele gesteuert. SalesDrive bleibt gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Kontaktmaßnahmen im Hinblick auf Datenschutz-, Wettbewerbs- und Telekommunikationsrecht. Eigene bereitgestellte Daten (z. B. Adresslisten) dürfen rechtmäßig verarbeitet und übermittelt werden. Termine, die durch SalesDrive vereinbart wurden, sind wahrzunehmen. Nicht wahrgenommene Termine gelten im Rahmen der Garantie als erfüllt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist im Angebot geregelt und als monatliche Pauschale im Voraus fällig. Zahlungsverzug berechtigt SalesDrive zur Leistungsaussetzung oder Vertragskündigung. Externe Softwarekosten (z. B. CRM, Telefonie) sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber selbst zu tragen. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 5 Projektverzögerung durch Auftraggeber
Verzögert sich die Projektumsetzung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. verspätete Freigaben, unvollständige Unterlagen), so verlängert sich die Projektlaufzeit entsprechend. SalesDrive ist berechtigt, Projektstart und
-ablauf entsprechend anzupassen.

§ 6 Leistungsgarantie
SalesDrive garantiert eine bestimmte Anzahl qualifizierter Verkaufstermine während der Projektlaufzeit. Wird diese Anzahl nicht erreicht, erfolgt eine unentgeltliche Nachleistung bis zur Zielerfüllung. Art und Umfang dieser Nachleistung bestimmt
SalesDrive nach billigem Ermessen. Bei zu geringer Abschlussquote innerhalb der ersten 3 Monate wird das Projekt pausiert, ohne dass Zahlungen anfallen. Die Laufzeit verlängert sich entsprechend.

§ 7 Nutzung von Arbeitsergebnissen
Alle im Projektverlauf erstellten Unterlagen, Strategien und Konzepte verbleiben im Eigentum von SalesDrive. Eine Nutzung außerhalb der Vertragsbeziehung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

§ 8 Referenznennung
SalesDrive ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunde öffentlich zu benennen, sofern dem nicht widersprochen wurde. Dies umfasst insbesondere Namen, Logos, Erfolgsergebnisse und allgemeine Projektbeschreibung.

§ 9 Haftung
SalesDrive haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. SalesDrive haftet nicht für Bußgelder oder Schäden infolge vom Auftraggeber veranlasster Maßnahmen. Der Auftraggeber stellt SalesDrive von Ansprüchen Dritter frei, sofern SalesDrive auf dessen Weisung gehandelt hat.

§ 10 Technische Verfügbarkeit
SalesDrive übernimmt keine Haftung für die permanente Verfügbarkeit externer Tools oder Systeme. Kurzzeitige Ausfälle berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.

§ 11 Datenschutz
SalesDrive verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO. Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Der Auftraggeber sichert zu, nur rechtmäßig erhobene Daten bereitzustellen.

§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle projektrelevanten Informationen. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus. Eine Weitergabe an Subunternehmer erfolgt nur bei gleichwertiger Vertraulichkeitsbindung.

§ 13 Nichtabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate darüber hinaus keine von SalesDrive eingesetzten Personen ohne Zustimmung direkt oder indirekt zu beschäftigen. Bei Verstoß fällt eine Vertragsstrafe von 10.000 € an.

§ 14 Kommunikation
Mitteilungen und Abstimmungen dürfen per E-Mail oder digitalen Kommunikationskanälen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 18. Juni 2025