AGB`s - (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB`s - (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) SalesDrive GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien (NACHFOLGEND AUCH: SalesDrive GmbH) 

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die SalesDrive GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Die SalesDrive GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der SalesDrive GmbH als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG oder als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SalesDrive GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SalesDrive GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 LEISTUNGEN VON SalesDrive GmbH / MITWIRKUNG DES KUNDEN

(1) SalesDrive GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SalesDrive GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist SalesDrive GmbH nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Dienstleistung höhere Konversionsraten erzielen kann.

(2) Sofern ein wirtschaftlicher Zweck im Sinne der Generierung eines Nettoumsatzes (sog. „ROI“) festgelegt wird, handelt es sich dabei nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 1168 ABGB, sondern um den erhofften wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Dienstleistung durch SalesDrive GmbH vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SalesDrive GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von SalesDrive GmbH unberührt.

(5) In Bezug auf die von SalesDrive GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SalesDrive GmbH ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 1156 ABGB zu.

§ 3 ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

(1) Der Vertragsschluss zwischen SalesDrive GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen SalesDrive GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 4 ZAHLUNGEN, PREISE, BEDINGUNGEN

(1) Die Preise, die von SalesDrive GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen der SalesDrive GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste der SalesDrive GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SalesDrive GmbH ist anders lautend. Eine SalesDrive GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(4) SalesDrive GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SalesDrive GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) SalesDrive GmbH ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.

§ 5 KÜNDIGUNG, LAUFZEIT

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 6 Monate.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6 VERZUG / RÜCKTRITT

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die SalesDrive GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der SalesDrive GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der SalesDrive GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die SalesDrive GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der SalesDrive GmbH in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. SalesDrive GmbH ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 ERFÜLLUNG

(1) Die SalesDrive GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SalesDrive GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die SalesDrive GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die SalesDrive GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist die SalesDrive GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der SalesDrive GmbH unberührt.

§ 8 SCHUTZRECHTE DRITTER

Der Kunde gewährleistet, dass die SalesDrive GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt die SalesDrive GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 9 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von SalesDrive GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von SalesDrive GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SalesDrive GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an SalesDrive GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 19a UrhG.

§ 10 HAFTUNG

(1) SalesDrive GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SalesDrive GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SalesDrive GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen/entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet SalesDrive GmbH nicht.

(4) Die Sales Drive GmbH führt im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gegebenenfalls auch Telefonaktionen im Auftrag des Kunden durch.

(5) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er alle rechtlichen Bestimmungen einhält, die für die Durchführung solcher Telefonaktionen gelten, insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Datenschutzgesetzes (DSG).

(6) Für den Fall, dass der Kunde gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt und die Sales Drive GmbH in diesem Zusammenhang mit Strafen oder Bußgeldern belastet wird, übernimmt die Sales Drive GmbH keine Haftung für derartige Strafen oder Bußgelder, es sei denn, die Sales Drive GmbH hat den Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen.

(7) Der Kunde stellt die Sales Drive GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen geltende Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Telefonaktionen im Auftrag des Kunden entstehen. Der Kunde übernimmt alle Kosten, die der Sales Drive GmbH aufgrund solcher Ansprüche entstehen, einschließlich etwaiger Gerichts- und Anwaltskosten.

(8) Sollten Strafen oder Bußgelder gegenüber der Sales Drive GmbH verhängt werden, so verpflichtet sich der Kunde, der Sales Drive GmbH unverzüglich sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Höhe der Strafe bzw. des Bußgeldes prüfen zu können.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, die Sales Drive GmbH bei der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Telefonaktionen im Auftrag des Kunden zu unterstützen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche für die Durchführung der Telefonaktionen erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen oder Einwilligungen der Betroffenen vorliegen.

Garantieklausel zur Haftungsbeschränkung und Leistungserbringung:

Die SalesDrive GmbH gewährleistet, dass die vereinbarte Anzahl qualifizierter Verkaufsgespräche innerhalb des festgelegten Leistungszeitraums erbracht wird. Sollte die SalesDrive GmbH dieses Ziel nicht erreichen, verpflichtet sie sich, ohne zusätzliche Kosten weiterzuarbeiten, bis die vereinbarten Termine erfüllt sind. Dabei behält sich die SalesDrive GmbH das Recht vor, den Umfang und das Tempo der zusätzlichen Arbeit eigenständig zu bestimmen, um das vereinbarte Ergebnis zu erreichen.

Die Garantie schließt jedoch jegliche Haftung seitens der SalesDrive GmbH für mittelbare oder unmittelbare Schäden, entgangene Gewinne oder sonstige wirtschaftliche Verluste aus, die in Verbindung mit den von ihr angebotenen Dienstleistungen stehen könnten. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen der SalesDrive GmbH.

 

§ 11 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Sales Drive GmbH die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt die Sales Drive GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das DSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die Sales Drive GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Sales Drive GmbH maßgebend.

(2) Es gilt das österreichische Recht.

AGB Stand: 03.04.2023