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FAQ

Häufige Fragen zur Rechtslage.

Kurze Antworten zur Frage, ob Kaltakquise im B2B erlaubt ist. Keine Rechtsberatung.

Nein, nicht grundsätzlich. Gegenüber Verbrauchern braucht es eine vorherige Einwilligung. Gegenüber Unternehmen kann ein Anruf zulässig sein, wenn ein sachliches Interesse am Angebot vernünftigerweise angenommen werden darf. In Österreich ist der Wortlaut von § 174 TKG 2021 strenger, dort gehört jede Kampagne vorab in anwaltliche Prüfung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.

Dass aufgrund der Tätigkeit des angerufenen Unternehmens ein Interesse an genau deinem Angebot plausibel ist. Je enger Angebot und Branche zusammenpassen, desto eher liegt sie vor. Der Begriff stammt aus dem deutschen UWG (§ 7 Abs. 2 Nr. 1). Ob er sich auf Österreich übertragen lässt, ist eine Frage für die anwaltliche Prüfung.

Bei der Verarbeitung geschäftlicher Kontaktdaten sind Transparenz, Dokumentation und das Widerspruchsrecht zentral. Grundlage kann ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sein. Ein Widerspruch ist zu respektieren und festzuhalten, damit der Kontakt nicht erneut angesprochen wird.

Nein. Die Grundlogik B2B gegen B2C ähnelt sich, die Paragraphen nicht: Deutschland kennt im B2B die mutmaßliche Einwilligung, der österreichische § 174 TKG 2021 verlangt dem Wortlaut nach eine vorherige Einwilligung. Die Schweiz regelt es über ihr eigenes UWG, inklusive Sterneintrag. Die konkreten Anforderungen solltest du je Land im Einzelfall prüfen lassen.

Nein. Er ist eine allgemeine, journalistische Einordnung mit Stand September 2026. Die Normtexte findest du über die verlinkten Primärquellen. Für verbindliche Aussagen zu deinem Fall, gerade in Österreich, wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine, journalistische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind insbesondere das TKG 2021 (Österreich), das UWG (Deutschland, Österreich, Schweiz) und die DSGVO in der jeweils geltenden Fassung sowie die Umstände des Einzelfalls. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: September 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung dar. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Für die rechtliche Prüfung deines Einzelfalls wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Mehr im Haftungsausschluss.

Wir telefonieren. Du verkaufst.

Alexander Kiraly, Gründer und Geschäftsführer von SalesDrive
Alexander KiralyGründer & Geschäftsführer

Er führt das Analysegespräch bis heute selbst.

Wir prüfen ehrlich, ob es passt. So läuft es: Formular in 60 Sekunden ausfüllen, direkt deinen Termin wählen und 20 Minuten mit Alexander sprechen. Danach weißt du, ob sich eine Kampagne für dich trägt und was sie kostet.