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Recht & Trust · B2B-Telefonakquise

Ist B2B-Kaltakquise erlaubt? Was du über UWG und DSGVO wissen solltest.

Kaltakquise hat den Ruf, verboten zu sein. Im B2B ist die Lage differenzierter als das Klischee. Dieser Beitrag ordnet sachlich ein, worauf es bei Telefonakquise gegenüber Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz ankommt, und wie ein sauberer Prozess aussieht.

8 Min. LesezeitSalesDrive · WienAktualisiert 06/2026
Recht & TrustB2B-Kaltakquise und Recht: UWG und DSGVO im Überblick

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine, journalistische Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die Umstände des Einzelfalls. Im Zweifel zieh bitte eine Anwältin oder einen Anwalt hinzu.

„Kaltakquise ist doch verboten." Diesen Satz hören wir oft, und so pauschal stimmt er nicht. Entscheidend ist eine einzige Unterscheidung: Rufst du Verbraucher an oder Unternehmen? Im B2B gelten andere Maßstäbe als im B2C, und genau das macht professionelle Telefonakquise gegenüber Unternehmen in vielen Fällen zulässig.

Der entscheidende Unterschied: B2C gegen B2B

Gegenüber Verbrauchern (B2C) ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung in Österreich und Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Hier braucht es ein klares, vorab erteiltes Ja. Im B2B ist der Maßstab ein anderer: Hier kommt es auf die sogenannte mutmaßliche Einwilligung an.

Mutmaßliche Einwilligung bedeutet vereinfacht: Ein Anruf bei einem Unternehmen kann zulässig sein, wenn aufgrund der Tätigkeit dieses Unternehmens ein sachliches Interesse an genau deinem Angebot vernünftigerweise angenommen werden darf. Ein Backlink-Anbieter, der eine SEO-Agentur anruft, steht in einem ganz anderen Licht als ein wahlloser Massenanruf ohne jeden Bezug.

Im B2B ist nicht die Frage, ob man anrufen darf, sondern ob der Anruf für das angerufene Unternehmen plausibel relevant ist.

Worauf es bei der mutmaßlichen Einwilligung ankommt

Je enger dein Angebot zum Geschäft des angerufenen Unternehmens passt, desto eher lässt sich ein berechtigtes Interesse annehmen. Wichtige Anhaltspunkte sind ein klarer sachlicher Zusammenhang zwischen Angebot und Branche, ein konkreter Nutzen für das Unternehmen und eine seriöse, transparente Gesprächsführung. Wahllose Anrufe quer durch alle Branchen, ohne erkennbaren Bezug, sind das Gegenteil davon.

Zielkundenplanung: die richtigen Unternehmen mit sachlichem Bezug ansprechen
Relevanz vor Reichweite: Wer die passenden Unternehmen anspricht, bewegt sich auf sichererem Boden.

Datenschutz: DSGVO bei geschäftlichen Kontaktdaten

Neben dem Wettbewerbsrecht spielt die DSGVO eine Rolle, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, also etwa Name und Durchwahl eines Ansprechpartners. Geschäftliche Kontaktdaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeitet werden. Zentral sind dabei Transparenz, eine saubere Dokumentation und die Möglichkeit für den Kontakt, einer weiteren Ansprache jederzeit zu widersprechen. Ein Widerspruch ist zu respektieren und festzuhalten.

Und in der Schweiz?

In der Schweiz regelt das UWG die Telefonwerbung. Relevant ist unter anderem der sogenannte Sterneintrag: Wer im Telefonverzeichnis mit einem Stern markiert ist, möchte keine Werbeanrufe, und das ist zu beachten. Gegenüber Unternehmen ist Telefonakquise mit sachlichem Bezug grundsätzlich möglich, die konkreten Anforderungen solltest du im Einzelfall prüfen lassen.

Aus der Praxis: relevanzbasierte B2B-Akquise
Aus der Praxis: relevanzbasierte Ansprache, hier bei Linkbroker.io.

Wie SalesDrive sauber arbeitet

Wir machen ausschließlich B2B, also Unternehmen zu Unternehmen, und sprechen gezielt nur Firmen an, bei denen ein sachlicher Bezug zu deinem Angebot besteht. Statt wahlloser Schlagzahl steht Relevanz im Mittelpunkt. Dazu kommt: Tonalität, Botschaft und No-Gos gibst du vorab schriftlich frei, jedes Gespräch wird protokolliert und ist für dich einsehbar, und unser Prozess ist von TÜV Rheinland nach 21 Qualitätskriterien zertifiziert. Widersprüche werden respektiert und dokumentiert.

1

Nur B2B mit Bezug

Wir rufen ausschließlich Unternehmen an, bei denen ein sachliches Interesse an deinem Angebot plausibel ist.

2

Freigegeben & protokolliert

Du gibst Tonalität und Inhalte vorab frei. Jeder Call ist protokolliert und in deinem Hub einsehbar.

3

Geprüfter Prozess

TÜV-zertifiziert nach 21 Qualitätskriterien. Widersprüche werden respektiert und festgehalten.

Key Takeaways

  • B2C braucht eine ausdrückliche Einwilligung, im B2B gilt die mutmaßliche Einwilligung.
  • Je größer der sachliche Bezug zwischen Angebot und Branche, desto sicherer der Boden.
  • DSGVO heißt: Transparenz, Dokumentation und ein respektierter Widerspruch.
  • SalesDrive arbeitet B2B, relevanzbasiert, freigegeben, protokolliert und TÜV-zertifiziert.

Häufige Fragen

Ist Kaltakquise im B2B grundsätzlich verboten?
Nein, nicht grundsätzlich. Gegenüber Verbrauchern braucht es eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Gegenüber Unternehmen kann ein Anruf zulässig sein, wenn ein sachliches Interesse am Angebot vernünftigerweise angenommen werden darf. Maßgeblich ist der Einzelfall.
Was bedeutet mutmaßliche Einwilligung?
Dass aufgrund der Tätigkeit des angerufenen Unternehmens ein Interesse an genau deinem Angebot plausibel ist. Je enger Angebot und Branche zusammenpassen, desto eher liegt sie vor.
Was muss ich beim Datenschutz beachten?
Bei der Verarbeitung geschäftlicher Kontaktdaten sind Transparenz, Dokumentation und das Widerspruchsrecht zentral. Ein Widerspruch ist zu respektieren und festzuhalten.
Gilt das auch in Deutschland und der Schweiz?
Die Grundlogik B2B gegen B2C ähnelt sich in Österreich und Deutschland. Die Schweiz regelt es über ihr eigenes UWG, inklusive Sterneintrag. Die konkreten Anforderungen solltest du je Land im Einzelfall prüfen lassen.
Ersetzt dieser Beitrag eine Rechtsberatung?
Nein. Er ist eine allgemeine Einordnung. Für verbindliche Aussagen zu deinem Fall wende dich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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